Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen der Firma Finance & Business Services, Inhaberin Irene Fuligna e.K., Erkrather Straße 401, 40231 Düsseldorf – im Folgenden „FBS“ genannt – und dem Kunden ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

1.2  Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden – per E-Mail – mitgeteilt. Widerspricht der Kunde dieser Änderung nicht vor Aufnahme der Tätigkeit, gelten die Änderungen als durch ihn anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen.

§ 2 Vertragsschluss

Die Präsentation der Dienstleistungen der FBS stellt kein bindendes Angebot dieser dar. Erst die Bestellung einer Dienstleistung durch den Kunden ist ein bindendes Angebot i.S.d. § 145 BGB. Im Falle der Annahme dieses Angebots versendet FBS an den Kunden eine Auftragsbestätigung per E-Mail.

§ 3 Ergänzende Bestimmungen für Projektvermittler

3.1 FBS steht auch interimistisch vor Ort bei dem Kunden stunden- und/oder tageweise zur Verfügung, wobei der Kunde in diesem Fall seinen Sitz im Raum Düsseldorf haben muss. Handelt es sich um Remote-Vereinbarungen kann der Sitz des Kunden auch außerhalb dieses Bereiches liegen. Ein zeitlicher Mehr- oder Minderaufwand über einen längeren Zeitraum hinweg, ist unverzüglich nach Kenntnis mit FBS abzustimmen.

3.2 FBS steht es frei, während der Laufzeit des Projektes qualifiziertes Personal einzusetzen bzw. auszutauschen, sofern dies aus geschäftlichen Gründen erforderlich ist.

3.3 FBS übernimmt stets nur die laufende Buchhaltung. Ein über das Normalmaß hinausgehendes Mahnwesen sowie eine etwaige Klärung alter Kontobestände werden nicht übernommen. Ebenfalls werden von der Inhaberin der Firma FBS sog. unqualifizierte Sachbearbeiter-Tätigkeiten (bspw. Kopieren, Ablage, Scannen etc.) in größerem Umfang nicht übernommen; nach Vereinbarung stellt FBS entsprechendes Personal hierfür zur Verfügung.

3.4 Sollten die von FBS erbrachten Leistungen erheblich von der vereinbarten Leistungsbeschreibung abweichen, ist FBS berechtigt, die Preise entsprechend anzuheben. Vereinbarte Stundensätze gelten ausschließlich für schriftlich detaillierte Anfragen. Sonstige Leistungen dürfen nicht mehr als 10 % der vereinbarten Gesamtstundenzahl ausmachen.

3.5 FBS ist vor Abschluss des Vertrages ein Musterexemplar zuzusenden. FBS behält sich vor, den Vertrag abzulehnen, insbesondere wenn der Vertrag inhaltlich auf ein Angestelltenverhältnis abzielt.

3.6 Die Verlängerung eines Projekts ist nur nach vorheriger Absprache und Einwilligung von FBS möglich. Eine Verlängerung allein durch den Projektvermittler ist nicht möglich. Sofern eine Verlängerung des Vertrages gewünscht ist, ist dies FBS spätestens zwei Wochen vor Abschluss des laufenden Projektes mitzuteilen.

3.7 FBS tritt gegenüber dem Kunden im eigenen Namen auf. Nach Vereinbarung kann der Vermittler genannt werden.

3.8 Rechnungen von FBS sind nach Maßgabe von Ziffer 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von dem Projektvermittler zu zahlen. Dies gilt unabhängig von einem etwaigen Zahlungsausfall des Kunden.

3.9 Die bloße Übersendung der Leistungsbeschreibung durch FBS berechtigt den Projektvermittler nicht, den jeweiligen Kunden für FBS zu sperren. Dies gilt unabhängig davon, ob die Firmen bereits zuvor von FBS kontaktiert wurden. Eine etwaige einjährige Handelsvertretersperre für Kunden, bei denen FBS tätig ist, bleibt hiervon unberührt. Sperrzeiten für Lieferanten oder Kunden der Firma betrifft die Sperrzeit ausdrücklich nicht.

3.10 Sollten während der Durchführung eines Projekts Mobilfunkstörfrequenzen auftreten und ein dauerhaftes Mobilfunksignal für FBS nicht empfangbar sein, bietet die Firma FBS einen Remote-Zugriff an, sofern der Kunde im Bedarfsfalle Equipment (Laptop) zur Verfügung stellt und entsprechende Zugänge ermöglicht.

§ 4 Leistungsbeschreibung

4.1 FBS wird Leistungen in der Auftragsbestätigung beschriebenen Rahmen erbringen. FBS wird den Kunden umgehend informieren, wenn zu erkennen ist, dass die Leistungen nicht in dem vorgesehenen Zeitraum erbracht werden können.

4.2 FBS erbringt die Leistungen auf Grundlage der von dem Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen. FBS legt die von dem jeweiligen Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, für die Bearbeitung des Auftrages als zutreffend zugrunde. Sofern dem Kunden während der Durchführung des Auftrages Unrichtigkeiten bekannt werden, hat er diese umgehend FBS mitzuteilen. Eine Prüfung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen ist nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn dies zuvor gesondert und schriftlich von den Parteien vereinbart wurde. FBS ist nicht berechtigt den Kunden gegenüber Behörden, Gerichten oder sonstigen Stellen zu vertreten. Eine hiervon abweichende Regelung bedarf der schriftlichen Erteilung und Einwilligung durch FBS.

4.3 Der Kunde verpflichtet sich seinen Mitwirkungspflichten nachzukommen und definierte Termine zur Beibringung von Unterlagen und/oder Freigaben – 4-Augen-Prinzip -, insbesondere bei Rechnungskontierungen, die FBS zur Erbringung ihrer Leistung benötigt und/oder die rechtlich vorgeschrieben sind, einzuhalten. Kommt der Kunde auch nach Fristsetzung dieser Verpflichtung nicht nach ist FBS unter Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kündigung des Vertrages berechtigt.

§ 5 Gewährleistung

5.1 Ist das gelieferte Arbeitsergebnis mangelhaft, so hat FBS das Recht, zunächst Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Sofern die Nacherfüllung zweifach fehlschlägt, kann der Kunde Minderung der Vergütung verlangen, den Auftrag kündigen oder Schadensersatz verlangen.

5.2 Bei ordnungsgemäßer Untersuchung und Prüfung erkennbarer Mängel des von FBS gelieferten Arbeitsergebnisses hat der Kunde innerhalb von 7 Werktagen nach Übergabe schriftlich zu rügen.

§ 6 Vergütung / Rechnungstellung

6.1 Die Detailbeschreibung und die Vergütung werden jeweils im Rahmen der Auftragsbestätigung konkret vereinbart. Die Vergütung kann dabei entweder als Festpreis oder nach Zeitaufwand vereinbart werden. Wird eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart, so gelten die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Stundensätze.

6.2  Reisekosten für Einsätze von FBS bei dem Kunden fallen iHv. 40 €/Anreisetag an oder sind pauschal in der Vergütung enthalten.

6.3 Die Abrechnung durch FBS erfolgt monatlich oder projektweise. Hierzu erstellt FBS eine detaillierte Rechnung. Ordnungsgemäße Rechnungen werden innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Hiervon abweichende Regelungen können schriftlich im Vorfeld vereinbart werden. Projektvermittler sind berechtigt, das Gutschriftenverfahren zu nutzen. FBS ist berechtigt von dem Kunden einen Vorschuss zu verlangen. Die Höhe des zu zahlenden Vorschusses wird auf der Auftragsbestätigung ausgewiesen und ist sofort zur Zahlung fällig. FBS weist darauf hin, dass im Falle eines Vorschusses die Durchführung des Auftrags erst mit Zahlungseingang des vereinbarten Vorschusses beginnt.

6.4  Alle in den Absätzen .1 – .3 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer (MwSt.).

§ 7 Geheimhaltung

7.1 FBS verpflichtet sich, das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG zu beachten und zu wahren sowie alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln, Dritten gegenüber geheim zu halten und nur im Zusammenhang für ausdrücklich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Dies gilt für Informationen jeglicher Art, die die Parteien direkt oder indirekt in mündlicher, schriftlicher, elektronischer oder jeglicher sonstiger Form in Verbindung mit dem Auftrag erhalten haben sowie die gesamte im Zusammenhang damit geführte Korrespondenz.

Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich:

a) zum Zeitpunkt der Übermittlung bereits im Besitz der Parteien waren und nicht direkt oder indirekt erworben wurden, oder

b) bereits Allgemeinwissen der Öffentlichkeit waren oder ohne Verletzung dieser Vereinbarung an die Öffentlichkeit gelangten, oder

c) von den Parteien vor oder nach Eingehen dieser Verpflichtung von Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung erworben wurden, oder

d) die die empfangende Partei auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung preisgeben muss.

Auch bei Vorliegen der unter a) bis d) genannten Ausnahmen werden die Parteien nicht den Zusammenhang zwischen den von den Parteien stammenden Informationen und den unter die Ausnahmen fallenden Informationen an Dritte bekannt geben. Das gleiche gilt für summarische oder in Kombination bekannte Informationen, wenn darin spezifische Teilinformationen enthalten sind, die der Geheimhaltung unterliegen.

Die Parteien werden die vertraulichen Informationen nur denjenigen Personen zugänglich machen, welche direkt mit den vertragsgegenständlichen Aufgaben betraut werden und diese gemäß § 5 BDSG zur Geheimhaltung verpflichten sowie alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um zu gewährleiten, dass diese Geheimhaltungsverpflichtungen eingehalten werden. Die Parteien verpflichten sich ferner, die gegenseitig erhaltenen Informationen Dritten nicht weiterzugeben, es sei denn mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die jeweilige andere Partei. Der Kunde stimmt bereits jetzt zu, dass FBS – sofern erforderlich – vertrauliche Informationen an Unterauftragnehmer im Sinne dieses Vertrages weitergeben darf. Im Falle einer solchen Zustimmung verpflichten die Parteien sich, die hierin eingegangenen Geheimhaltungsverpflichtungen in gleichem Umfang allen Dritten aufzuerlegen, denen entsprechende Informationen zugehen.

7.2  Diese Vereinbarung bindet die Parteien und ihre jeweiligen gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Rechtsnachfolger und gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Die Geheimhaltungsverpflichtung endet 1 Jahr nach Offenbarung der Information, spätestens jedoch 2 Jahre nach Vertragsschluss.

§ 8 Unterauftragnehmer

Die Vergabe von Unteraufträgen durch FBS ist grundsätzlich zulässig. FBS hat sicherzustellen, dass sie ihren Verpflichtungen gegenüber dem Kunden insbesondere im Hinblick auf die Wahrung von Betriebsgeheimnissen und die Geheimhaltung nachkommen kann.

§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung

9.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, läuft der Vertrag bis zum schriftlich vereinbarten Vertragsende bzw. bis zur Erfüllung des Auftrages.

9.2  Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich gekündigt werden. Dieser Vertrag kann zudem von jeder Partei bei Vorliegen eines wichtigen Grundes mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Im Falle einer fristlosen Kündigung durch FBS erteilt diese dem Kunden über den Stand der Auftragsbearbeitung Auskunft.

§ 10 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

Der Kunde verpflichtet sich, alle FBS, zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung des Kunden, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert von diesem bei FBS abzuholen.

§ 11 Arbeitsplatz

Sofern die Erfüllung des Auftrages auf dessen Wunsch bei diesem vor Ort erfolgen soll, hat dieser FBS einen ruhigen und sauberen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Anderenfalls und soweit es durchführbar ist, behält sich FBS vor die Dienstleistungen aus ihren eigenen Räumlichkeiten zu erbringen.

§ 12 Datenschutz

12.1 Sämtliche von dem Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten werden wir ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts verwenden.

12.2 Die personenbezogenen Daten des Kunden, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträge verwendet.

§ 13 Haftungsbeschränkung

FBS haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet FBS für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet FBS jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. FBS haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

§ 14 Schlussbestimmungen

14.1  Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

14.2  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.3  Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Düsseldorf.

14.4  Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für

Finance & Business Services
Inhaberin Frau Irene Fuligna e.K.
Betriebswirtin (VWA)
Erkrather Straße 401
40231 Düsseldorf